Waffenrechtliche Regelungen in Deutschland

Informationen zum Waffengesetz im Überblick

Allgemeine rechtliche Situation in Deutschland für Messer

Die rechtliche Situation spielt beim Kauf eines Messers / Machete selbstverständlich eine entscheidende Rolle. Grundsätzlich sind alle von uns innerhalb Deutschlands verkauften Artikel nach deutschem Waffengesetz erlaubt. Das Kaufen, Verkaufen und Besitzen aller von uns hier vertriebenen Messer / Machete ist definitiv legal. Das Führen von feststehenden Messern mit einer Klingenlänge über 12 Zentimetern, von Hieb- und Stoßwaffen sowie von einhändig feststellbaren Messern ist jedoch gesetzlich im Waffengesetz geregelt. Der Transport in einem verschlossenen Behältnis wird dabei als erlaubte Form eingestuft.

Wie definiert man rechtlich die einzelnen Messerarten?

Einhandmesser sind im Waffengesetz (WaffG) in § 42a Abs. 1 Nr. 3 geregelt. Man versteht darunter Messer mit einer einhändig feststellbaren Klinge, die mit einer Hand zu öffnen sind und über eine Arretierung verfügen, die ebenfalls mit einer Hand bedient werden kann. Für die Einstufung als Einhandmesser müssen beide Bedingungen erfüllt sein. Der genaue Öffnungsmechanismus (Öffnungspin, Bohrung in der Klinge oder Flipper) ist dagegen egal. Wie lang die Klinge des Messers ist, hat für die rechtliche Einstufung hier keine Bedeutung

"Hieb- und Stoßwaffen" sind Gegenstände, deren Zweckbestimmung der Einsatz als Waffe ist, wie es zum Beispiel bei zweischneidigen Dolchen oder Bajonetten der Fall ist. Eine bloße Eignung eines Gegenstandes macht aus ihm noch keine Waffe. So ist zum Beispiel ein Küchenmesser natürlich auch als Waffe einsetzbar, aber die Zweckbestimmung ist ausschlaggebend für die Einstufung als Gebrauchsgegenstand, weshalb ein Küchenmesser nicht als Waffe eingestuft wird.

Für alle diese Gegenstände (feststehende Messer über 12 Zentimetern Klingenlänge, einhändig feststellbare Messer und Hieb- oder Stoßwaffen) lässt der Gesetzgeber das Führen nur bei Vorliegen eines berechtigten Interesses zu. Dieses berechtigte Interesse definiert sich als Führen "in Zusammenhang mit dem Sport, der Berufsausübung der Brauchtumspflege oder einem allgemein anerkannten Zweck".

Welche Messer darf ich führen?

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Sie dürfen Zweihandmesser mit und ohne Verriegelung sowie Einhandmesser ohne Verriegelung ohne Begrenzung der Klingenlänge führen.
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Möchten Sie ein Messer mit feststehender Klinge führen, so darf diese 12 cm nicht überschreiten.
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Alle anderen Messer - wie verriegelnde Einhandmesser, Springmesser und Dolche unterliegen einem allgemeinen Führverbot, sofern kein berechtigtes Interesse vorliegt.
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Verbotene Messer sind zum Beispiel Wurfsterne, Butterflymesser, Fallmesser oder Springmesser. Diese können Sie selbstverständlich NICHT in unseren Shop erwerben.
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Waffenverbotszonen was ist zu beachten?

Eine Waffenverbotszone ist ein räumlich begrenzter Bereich, in dem das Führen von Waffen und waffenähnlichen Gegenständen verboten ist. Die Polizei kann in diesem Bereich Kontrollen durchführen und Waffen beschlagnahmen sowie Bußgelder verhängen.

Unter "Waffen" werden in diesem Zusammenhang nicht nur Schusswaffen oder Waffen im Sinne des Waffengesetzes verstanden, sondern auch andere Gegenstände, die für Menschen gefährlich sein können, wie Messer, Schlagstöcke u.a. ("waffenähnliche Gegenstände"). Dies wird in der zugrundeliegenden Rechtsverordnung näher abgegrenzt. "Führen" einer Waffe meint den tatsächlichen Zugriff darauf, unabhängig vom Eigentum. Auch für Menschen, die einen Waffenschein besitzen, gilt in der Regel das Verbot des Führens in der Verbotszone. Es gibt allerdings Ausnahmen, beispielsweise für Sicherheits- oder Wachpersonal oder für Gegenstände, die in verschlossenen Behältern mitgeführt werden (z.B. durch Handwerker oder nach Verlassen eines Geschäftes, in dem der Gegenstand gekauft wurde).

Wie kann ich das Führverbot § 42a verstehen?

Innerhalb des Waffengesetzes erläutert der Paragraph § 42a das Verbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren Gegenständen in Deutschland:

Es ist verboten

1. Anscheinswaffen,

2. Hieb- und Stoßwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 oder

3. Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm zu führen.

Absatz 1 gilt nicht

1. für die Verwendung bei Foto-, Film- oder Fernsehaufnahmen oder Theateraufführungen,

2. für den Transport in einem verschlossenen Behältnis,

3. für das Führen der Gegenstände nach Absatz 1 Nr. 2 und 3, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt. Weitergehende Regelungen bleiben unberührt.

Ein berechtigtes Interesse nach Absatz 2 Nr. 3 liegt insbesondere vor, wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient.

Nach dem Waffengesetz darf man ein Einhandmesser zwar legal besitzen, es aber unabhängig der Klingenlänge nicht in der Öffentlichkeit mit sich führen, auch nicht in der Hosen- oder Jackentasche, egal wie lang die Klinge ist. In der eigenen Wohnung muss man solche Taschenmesser so aufbewahren, dass Dritte keinen Zugriff darauf haben.

Mit der aktuellen Fassung des Waffengesetzes vom 31.10.2024 wurden Springmesser als verbotene Gegenstände eingestuft, Deren Besitz ist von nun an strafbar.

Eine Zusammenfassung....

Im Normalfall (keine Waffenverbotszone ) problemlos führbar:

-        Alle Messer, welche mit zwei Händen geöffnet werden müssen. Ohne Limitierung der Klingenlänge. ( Zweihandmesser )

-        Feststehende Messer bis 12 cm Klingenlänge

-        Essbesteck die zum allgemeinen Zweck.

Alle anderen legalen Messer dürfen Sie besitzen und entsprechend transportieren

 

In unserem Shop 24SEVEN STORE werden Sie nur Messer finden, welche sie auch besitzen dürfen! Um außerhalb der eigenen Wohnung sicher zu gehen, empfehlen wir das Messer in einem abgeschlossenen Behältnis zu transportieren. In unserem Zubehör befinden sich Messertaschen welche durch ein kleines Hangschloss abgeschlossen werden können.

 

Das Alter, ab welchem Messer erworben werden dürfen, ist ebenfalls eng an der Art des Messers gekoppelt. Generell können die meisten Gebrauchswerkzeuge ohne Altersnachweis erworben werden.

Können dem Messer jedoch Waffeneigenschaften zugesprochen werden, vor allem in Hinblick auf Länge und Form, muss der Käufer das 18. Lebensjahr vollendet haben. Diese Messer sind bei uns im Shop jedoch entsprechend gekennzeichnet und Sie haben bequem die Möglichkeit während des Bestellvorgangs eine Verifizierung Ihres Alters mittels Personalausweises vorzunehmen.

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Rechtsberatung

Wir möchten zudem darauf aufmerksam, dass diese Zusammenfassung lediglich dem unverbindlichen Informationszweck dient und keine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne darstellt. Eine individuelle und verbindliche Rechtsberatung, die auf Ihre spezifische Situation eingeht, kann und soll sie nicht ersetzen. Alle angebotenen Informationen verstehen sich daher ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit.